AGB

1. Auftragsklärung

1.1 Das Erstgespräch dient der Auftragsklärung. Es ist wird mit 150 € Aufwandspauschale netto berechnet, die im Rahmen der ersten erfolgten Leistungs-Rechnung vollständig angerechnet werden. Die gesamte Zusammenarbeit unterliegt für beide Parteien höchster Vertraulichkeit. Für das Erstgespräch werden rund 60 Minuten veranschlagt.

1.2 Im Erstgespräch werden Ziele der Zusammenarbeit und – bei Übereinstimmung – die zielführende Methodik vereinbart. Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung. Alle Projekte werden im Detail vereinbart und schriftlich fixiert.

1.3 Sofern im Erstgespräch Beratung – auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin – geleistet wird, wird dafür ein entsprechendes Honorar fällig.

2. Kosten der Zusammenarbeit

2.1  Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftragsbestätigung per eMail (siehe 1.2) nicht innerhalb von fünf Tagen nach Eingang widersprochen wird. Honorarsätze sind grundsätzlich netto und werden zuzüglich aktueller Mehrwertsteuer berechnet. In den Kosten sind die in der Veranstaltungsausschreibung enthaltenden Details inklusive. Kosten für Anreise, Unterkunft und weitere Verpflegung sind nicht enthalten.

2.2 Reisekosten (PKW mit 0,70 ct/ Fahrtkilometer oder Bahn 2. Klasse) und weitere Auslagen (Hotel, Verpflegung, Workshop-Unterlagen etc.) trägt der Auftraggeber

2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Leistung, bei längerer Zusammenarbeit zum Monatsende. Die Zahlungsfrist beträgt – sofern nicht anders vereinbart – zehn Tage nach Rechnungseingang

2.4 Mit Akzeptanz dieser AGB stimmt der Kunden zu, seine Rechnungen online zu erhalten. Eine Online-Rechnung ersetzt vollumfänglich die bisher gewohnte Papier-Rechnung, die auf dem Postweg zugeschickt wurde.

3. Absage/ Storno

3.1 Durch die Anmeldebestätigung reservieren Sie sich einen Platz. Erst mit Eingang Ihrer Zahlung auf meinem Konto wird der Platz fest für Sie gebucht.

3.2 Sollten Sie am gebuchten Termin verhindert sein, so bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Sie benennen bis spätestens vier Tage vor dem Termin schriftlich einen Ersatzteilnehmer
  • Sie stornieren bis 45 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mittels Brief/ eMail

Werden Buchungen/ Aufträge/ Honorar-Termine aus Gründen, die die Trainerin nicht zu verantworten hat, seitens des Auftraggebers kurzfristiger storniert, so werden

  •  bis 30 Tage vor dem vereinbartem Termin 50 %
  •  bis 12 Tage vor dem vereinbartem Termin 75 %
  •  bei Stornierungen weniger als 12 Tage 100 %

des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

3.3 Sollte die Trainerin/ der Trainer kurzfristig ausfallen, so wird sie sich um einen geeigneten Ersatz bemühen oder – in Absprache mit dem Auftraggeber – einen alternativen Termin für eine Wiederholung anbieten.

3.4 Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die angebotenen Veranstaltungen bei zu geringer Nachfrage, Unterbelegung, Ausfall des Dozenten oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung, jedoch spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, zu verschieben oder abzusagen. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Bereits erfolgte Zahlungen werden bei komplettem Entfall ohne Abzüge zurückerstattet. Die Veranstalterin hat das Recht, im Falle von Absagen passende Ersatztermine anzubieten. Bitte beachten Sie dies bei der Buchung von Flug- oder Bahntickets sowie Hotelübernachtungen. Weitergehende Ansprüche gegen die Veranstalterin (Fahrkarten, Hotelbuchungen o.ä.) sind ausgeschlossen.

4. Grundsätzliches

4.1 Der Auftraggeber akzeptiert im Rahmen von beauftragten Leistungen die vollständige Vertraulichkeit der Gespräche. Er wird weder den Auftragnehmer noch seine Mitarbeiter in irgendeiner Weise zu Informationen über die Coaching-Inhalte befragen. Der Coach wird nur allgemeine Inhalte an den Auftraggeber weiterleiten, die in keiner Weise persönliche Coaching-Inhalte betreffen.

4.2 Die Auftragnehmerin bestätigt, dass sie in keiner Weisen mit den Methoden von Scientology arbeitet. Sie distanziert sich ebenfalls von den Methoden der Neurolinguiostischen Programmierung (NLP).

5. Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz

5.1 Als Verbraucher können Sie ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor dem Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2 BGB iVm. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 S. 1 iVm. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dies gilt mit Ausnahme von digitalen Produkten, die über den Shop oder externe Dienstleister wie Elopage, Digistore o.ä. erbracht werden.

5.2 Der Widerruf ist zu richten an:
Bettina Schöbitz, Rosenweg 11, 40822 Mettmann, Fon 02104 – 508 20 58, eMail: mail@bettinaschoebitz.de

5.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

5.4 Können Sie der Veranstalterin die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen (z. B. Seminarmaterial) gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

5.5 Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

5.6 Bitte haben Sie Verständnis, dass Kunden, die von dieser Berechtigung Gebrauch machen, künftig von der Online-Buchung der Angebote ausgeschlossen sind.

6. Urheberschutz/ Haftung/ Gerichtsstand

6.1 Ausgehändigte Unterlagen wie Handouts, Arbeitsblätter und kreative Leistungen wie Methoden oder Spiele unterliegen dem Urheberschutz. Sie dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwandt werden. Jede andere Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

6.2 Die Trainerin unterstützt den Auftraggeber nach bestem Wissen. Die Verantwortung für den Erfolg der Maßnahmen übernimmt in jedem Fall der Auftraggeber. Die Trainerin haftet auch in keiner Weise für Schäden oder Ansprüche von Dritten, die durch mangelhaftes Briefing/ unabgesprochene Verwendung der Leistung entstehen.

6.3 Der Gerichtsstand ist Mettmann.

 

Ein kleiner, schicker Hinweis für Sie:

Beteiligen Sie das Finanzamt an Ihren Fortbildungskosten.
Fortbildungskosten sind zumeist steuerlich absetzbar. So erweitern Sie Ihr Wissen und bekommen auch einen Teil Ihrer Investition zurück. Sofern Sie selbständig sind, können Sie die Kosten für berufliche Fortbildungen in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Als Angestellter über die Werbungskosten. Unbegrenzt absetzbar sind Kosten für Fortbildungen allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

Fortbildung statt Ausbildung: Mit der Fortbildung müssen Sie sich wirklich fortbilden.
Das bedeutet: Sie haben zuvor bereits eine Berufsausbildung absolviert und üben einen Beruf aus.

Berufliche Veranlassung: Fortbildungskosten erkennt der Fiskus nur an, wenn sie beruflich veranlasst sind. Sie müssen also direkt einen Nutzen für Ihre Tätigkeit als Selbstständiger ziehen können. Mit einer Fortbildung sollten Sie also möglichst keine privaten Interesse verbinden. Erkennt der Fiskus private Motive, kann er den Steuerabzug zum Teil oder sogar komplett streichen.

Sie können nicht nur die direkten Kosten steuerlich geltend machen, sondern auch solche, die damit im Zusammenhang stehen:
1. Teilnahmegebühren für Trainings, Coachings, Lehrgänge, Konferenzen etc.
2. Reisekosten zum Seminarort, Kosten für die Unterbringung und Verpflegung
3. Kosten für erforderliche Lernmittel  wie Bücher oder Fachzeitschriften und Arbeitsmaterialien wie Werkstoffe oder Ordner